Gleichstellungsrätin
Haben Sie Probleme am Arbeitsplatz, weil Sie eine Frau sind?
Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber, weil Sie schwanger sind oder ein Kleinkind zu Hause haben?
Werden Sie bei Einstellungen oder in Ihrer Karriere benachteiligt?
Für all diese Probleme gibt es die Gleichstellungsrätin. Sie setzt sich für die Förderung der Frauen im Berufsleben und für die Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann in der Arbeitswelt ein. Falls es notwendig ist, kann sie Ihnen auch in Gerichtsverfahren beistehen.
Die Gleichstellungsrätinnen Dr.in Simone Wasserer und Dr.in Sabine Ruedl bieten einen wöchentlichen Beratungsdienst an.
Die Gleichstellungsrätin hat die institutionelle Aufgabe, mit gezielten Maßnahmen die Arbeitswelt der Frauen zu verbessern und frauen-spezifische Lebensbedingungen am Arbeitsplatz zu fördern.
Die Gleichstellungsrätin ist:
- Mitglied mit Sitz und Stimme in der Landesarbeitskommission
- Rechtsvertreterin von diskriminierten Arbeitnehmerinnen vor Gericht oder bei Arbeitsstreitigkeiten
- berechtigt vor Gericht zu klagen, indem sie jede Art von direkter oder indirekter Diskriminierung einer oder mehrerer Frauen am Arbeitsplatz beim Arbeitsgericht anzeigt