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Neue Regelung und Finanzierung von Betriebskinderhorten

Betriebeskinderhorte und deren Finanzierung sind neu geregelt worden. "Wir machen den Weg zu einer stärkeren Förderung dieser Einrichtungen frei, und zwar auch mit Blick auf die Wirtschaftskrise", so Landesrätin Barbara Repetto. Die nötige Gesetzesänderung hat der Landtag am 14. Jänner 2010 verabschiedet.

Mehr Transparenz und mehr Klarheit für alle Beteiligten - Eltern, ArbeitgeberInnen und die Führungsgenossenschaften - verspricht sich Landesrätin Repetto von der Neuregelung der Betriebskinderhorte. Dazu kommt die neue Möglichkeit für das Land, die Folgen der Wirtschaftskrise abzufedern. "Die neue Regelung gibt uns die Möglichkeit, dort helfend einzugreifen, wo ArbeitgeberInnen nicht mehr imstande sind, die Plätze zu bezahlen, die sie in den von Genossenschaften geführten Kinderhorten reserviert haben oder noch reservieren müssten."

Dies auch, weil die Betriebskinderhorte die Auswirkungen der Krise bereits zu spüren bekommen haben, und zwar in Form verspäteter oder gänzlich ausbleibender Zahlungen bzw. in Form des Rückgangs der von den Betrieben in Anspruch genommenen Betreuungsstunden. "Gehen die Stunden zurück, wird es für die Genossenschaften eng, müssen diese doch trotz allem die Fixkosten ihrer Einrichtung tragen und gleichzeitig die Plätze freihalten, die die Betriebe reserviert haben", so Repetto.

Der neue Gesetzespassus gebe nun dem Land allerdings die Möglichkeit, die Unterstützung für die ArbeitgeberInnen in Sachen Betriebskinderhorte flexibel zu gestalten. "Wir können nun auch höhere Zuschüsse für jene Betriebe vorsehen, die nachgewiesenermaßen in der Krise stecken", so die Landesrätin. Repetto betont zudem, dass die nun gefasste Gesetzesänderung vom Engagement des Landes zeuge, den Betrieben unter die Arme zu greifen, wann immer es darum gehe, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.




LPA - 15.01.10