Studienbeihilfen für postuniversitäre Ausbildungen: Ansuchen bis 30. Juni 2010
Das Land Südtirol fördert Studierende, die im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2009 und dem 30. Juni 2010 eine postuniversitäre Ausbildung absolviert haben bzw. absolvieren; der Abschluss des Hochschulstudiums darf dabei nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen.
Die genauen Kriterien sind der Wettbewerbsausschreibung zu entnehmen, die, wie auch das Antragsformular, auf der Website
www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung als Download-Dokument zur Verfügung stehen.
Das jeweilige Ausmaß der Studienbeihilfen wird aufgrund von Studienkrediten, Arbeitsstunden beziehungsweise der Studiendauer sowie des bereinigten Einkommens berechnet.
Die Anträge können bis einschließlich
Mittwoch, den 30. Juni, um 12 Uhr beim
Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung in Bozen eingereicht werden.
Weitere Informationen:
Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung
Landhaus 7
Andreas-Hofer-Straße 18
39100 Bozen
Ansprechpartnerinnen:
Dr.in Marika Carbonari
Tel: 0471/412 938
Cornelia Lintner
Tel: 0471/412 943
Jeanette Bruins
Tel: 0471/412 926
Fax: 0471 41 29 49
E-Mail:
hochschulfoerderung@provinz.bz.it